Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anerkennung unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Für den gesamten Geschäftsverkehr der ELEKTONIK 3000 GmbH (nachfolgend E3000) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen werden von uns ausdrücklich nicht anerkannt, selbst, wenn ihnen nicht noch einmal ausdrücklich widersprochen wurde. Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn diese bereits vor Vertragsabschluss gesondert schriftlich vereinbart wurden.

2. Vertragsabschluss

Sämtliche Angebote sind stets freibleibend. Die uns erteilten Aufträge sind erst dann angenommen, wenn wir Sie schriftlich bestätigt haben. Sämtliche Vereinbarungen, die vor oder anlässlich des Vertragsabschlusses zwischen der E3000 sowie dem Kunden getroffen werden, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Maßgeblich für das Vertragsverhältnis und dessen Inhalt ist ausschließlich die Auftragsbestätigung der E3000.

3. Entwicklungen und Nutzungsrechte

Sofern E3000 aufgrund der zur Auftragserfüllung erforderlichen Herstellung einer Ware, oder ähnlicher Produkte Skizzenzeichnungen, Pläne etc. anfertigt oder anfertigen lässt, verbleiben diese im ausschließlichen Besitz der E3000. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung. Das ausschließliche Nutzungsrecht im urheberrechtlichen Sinne verbleibt ausschließlich bei E3000. Für die Auftragserfüllung hergestellte Werkzeuge, Software, Produktionshilfsmittel etc. verbleiben auch bei Berechnung im Eigentum von E3000. Abweichungen gelten nur, wenn diese bereits vor Vertragsabschluss gesondert schriftlich vereinbart wurden.

4. Preise und Zahlungen

Unsere Preise verstehen sich stets netto, das heißt zzgl. der jeweiligen, gesetzlichen Umsatzsteuer sowie für die Lieferung ab Werk zu dem am Tage der Lieferung gültigen Sätzen ausschließlich Porto, Verpackung oder sonstiger Nebenkosten. Wird die Verpackung vom Kunden bereitgestellt, so werden nur die Selbstkosten für die Verwendung der gestellten Verpackung berechnet.

Zahlungen an uns haben ausschließlich in der zuvor schriftlich vereinbarten Zahlungsweise zu erfolgen. Skontoabzüge sind vorbehaltlich ausdrücklich anderer, schriftlicher Vereinbarung unzulässig. Sämtliche anfallenden Inkasso- oder Diskontspesen sind bei Überschreitung der eingeräumten Zahlungsziele vom Kunden zu tragen. Verzug tritt ohne weitere Mahnung automatisch mit Ablauf des vertraglich vereinbarten Zahlungszieles oder des auf der Rechnung aufgedruckten Zahlungszieles ein. Verzug mit der Begleichung der Rechnung tritt auch ohne eine solche Zahlungsfrist spätestens 30 Tage nach Erhalt einer Rechnung ein.

Im Falle des Verzuges hat der Kunde Zinsen in Höhe von mindestens 8 % über dem Basiszinssatz zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist E3000 zudem berechtigt, sämtliche von ihr geschuldeten Leistungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung zurückzuhalten. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnungsbefugnis mit etwaigen Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese wurden seitens E3000 anerkannt oder wurden rechtskräftig festgestellt. Der Kunde trägt während seines Annahmeverzuges die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Leistung.

5. Lieferzeit und Lieferpflicht

Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Die schriftliche Auftragsbestätigung wird durch die Rechnung ersetzt, wenn der Auftrag sofort ausgeführt wird. Ihre Einhaltung durch die E3000 setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit die E3000 die Verzögerung zu vertreten hat.

Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt die E3000 sobald als möglich mit. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk von E3000 verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.

Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder auf sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der E3000 liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Die E3000 wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.

Werden der Versand des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.

Der voraussichtliche Liefertermin wird bei der Erteilung der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Durch das Verstreichen dieses Termins ohne Lieferung allein wird kein Verzug begründet. Nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist kann der Kunde im Verzugsfall vom Vertrag zurücktreten, wenn der Liefergegenstand bis zum Ablauf der Frist das Werk von E3000 nicht verlassen hat oder die Ware bis zum Fristablauf nicht versandbereit beim Kunden gemeldet ist.

Der Kunde kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Lieferer die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Kunde kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der Kunde den auf die Teillieferung entfallenen Vertragspreis zu zahlen. Dasselbe gilt bei Unvermögen der E3000.

Tritt die Unmöglichkeit oder das Unvermögen während des Annahmeverzugs ein oder ist der Kunde für diese Umstände allein oder weit überwiegend verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.

6. Abnahme und Versand

Lieferungen und sonstige Leistungen von E3000 erfolgen stets ab Werk. Ist ein Versand der bestellten Ware mit dem Kunden vereinbart, erfolgt dieser ab Sitz von E3000 auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Mangels besonderer Vereinbarungen steht E3000 die Wahl des Transportunternehmens sowie die Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab Sitz von E3000 auf den Kunden über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs der Ware bereits im Zeitpunkt der Versandbereitschaft von E3000 auf ihn über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten hat der Kunde zu tragen. E3000 ist nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, eine entsprechende Verpflichtung ist gegenüber dem Kunden vor oder bei Vertragsabschluss in schriftlicher Form übernommen worden.

7. Eigentumsvorbehalt

Die E3000 behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag vor. Der Kunde darf den Liefergegenstand weder veräußern, verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen durch Dritte hat er den Lieferer unverzüglich davon zu benachrichtigen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

Der Kunde ist verpflichtet, die von dem Lieferer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren/Liefergegenstände oder die aus ihrer Verarbeitung entstandenen Sachen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund entstandenen Forderungen tritt er an den Lieferer zur Sicherheit ab. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er seine Zahlungsverpflichtung gegenüber der E3000 vertragsgemäß erfüllt. Verarbeitet oder vermischt der Kunde die gelieferte Ware mit anderen nicht im Eigentum der E3000 stehenden Waren, so wird die E3000 Miteigentümer an der so entstandenen Gesamtheit. Die Höhe des Anteils der E3000 bestimmt sich dabei nach dem Verhältnis des Wertes der Ware der E3000 zu dem der anderen verarbeiteten oder vermischen Gegenstände.

8. Rügepflicht / Beanstandungen

Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach deren Eintreffen auf Mängel und deren Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche sowie verborgene Mängel hat er unverzüglich durch schriftliche Anzeige an die E3000 zu rügen. Die Frist beginnt im Falle eines verborgenen Mangels mit der Kenntnis des Kunden zu laufen. Dem Kunden ist dabei die Kenntnis von Erfüllungs- und Handlungsgehilfen zuzurechnen.

9. Mängelansprüche

Für Sach- und Rechtsmängel der Lieferung leistet die E3000 unter Ausschluss weiterer Ansprüche vorbehaltlich Ziffer 10 – Gewähr wie folgt:

All diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl der E3000 nachzubessern oder mangelfrei zu ersetzen, die sich in Folge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist der E3000 unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum der E3000.

Zur Vornahme aller der E3000 notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde nach Verständigung mit der E3000 die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls ist die E3000 von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, in denen die E3000 sofort zu verständigen ist, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der E3000 Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt die E3000 soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt, die Kosten des Ersatzstückes einschl. des Versandes.

Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die E3000 unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu.

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Kunden berechtigt die E3000 vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes an ihr zu verlangen.

Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen:

Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlende Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder durch Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse sofern sie jeweils nicht von der E3000 zu verantworten sind.

Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung der E3000 für die daraus entstehenden Folgen.

10. Haftung für Mängel

Der Kunde ist verpflichtet, die von E3000 gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Mängel unverzüglich, spätestens nach Ablauf von 48 Stunden schriftlich mitzuteilen. Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, gerügt wurden, werden von E3000 nicht berücksichtigt, insoweit ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Soweit der Versand der Ware durch Spediteure oder Fuhrunternehmer erfolgt, sind offenkundige Mängel oder Transportschäden schriftlich auf dem Lieferschein zu vermerken. Fehlt dieser Vermerk, können solche Mängel oder Schäden von E3000 nicht anerkannt werden. Mängelrügen werden von E3000 nur anerkannt, wenn sie schriftlich erfolgen. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern von E3000 oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechte Rüge dar.

Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an E3000 kann nur mit unserem vorherigen Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorheriges Einverständnis von E3000 erfolgen, werden nicht angenommen. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung.

Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten, rechtzeitigen Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend.

Das Vorliegen eines festgestellten und durch wirksame, rechtzeitige Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Kunden:

Der Kunde hat im Fall der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mängelbeseitigung stattfindet, trifft hierbei ausschließlich E3000 nach eigenem Ermessen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis zu mindern.  Der Kunde kann im kaufmännischen Verkehr ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu. 

Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet die E3000, aus welchen Rechtsgründen auch immer nur

  • bei Vorsatz,
  • bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitende Angestellter,
  • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Köper, Gesundheit,
  • bei Mängeln die er arglistig verschwiegen, oder deren Abwesenheit er garantiert hat,
  • bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die E3000 auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

11. Verjährung

Alle Ansprüche des Kunden aus den Lieferungen und Leistungen aus welchen Rechtsgründen auch immer verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt 10 gelten hiervon abweichend die gesetzlichen Verjährungsfristen.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen der E3000 und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Iserlohn. Die E3000 ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages oder der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die E3000 und der Kunde verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Regelungsgehalt und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.